Sehr geehrte Homepagebesucher,
gem. § 22 KunstUrhG dürfen „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Vereins bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Vereinsmitglieder oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden. Um den „V.T.V. Alt-Miesbach München“ und auch die Mitwirkenden an der Aktualität unserer Homepage vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich!
Nachdem es für uns ein erheblicher Aufwand wäre, jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis der abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Homepage abgebildet zu werden! (Einwilligung der Vereinsmitglieder liegt vor). Sollte ein Vereinsmitglied oder eine andere Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
Es werden dann die betreffenden Bilder der Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt!
Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG nicht, wenn es sich um „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, handelt! Unter den Begriff „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!